36.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 16. Mai 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, wodurch sich der Spielbeginn um etwa eine Minute verzögerte. Zudem wurde vor der Bundesligapartie gegen den FC Schalke 04 am 23. Mai 2015 eine Rauchbonbe im Zuschauerbereich des Heimteams gezündet.

Darüber hinaus wurde vor dem Relegationsspiel beim Karlsruher SC am 1. Juni 2015 massiv Pyrotechnik auf der Hamburger Zuschauertribüne abgebrannt. Dabei warfen Gästezuschauer auch mehrere Bengalische Feuer in den Innenbereich des Stadions auf die Tartanbahn. Auch während der Begegnung wurde im Block des Gästeteams massiv Pyrotechnik gezündet, wobei auch Leuchtraketen in Richtung des Spielfeldes abgeschossen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 16. Mai 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, wodurch sich der Spielbeginn um etwa eine Minute verzögerte. Zudem wurde vor der Bundesligapartie gegen den FC Schalke 04 am 23. Mai 2015 eine Rauchbonbe im Zuschauerbereich des Heimteams gezündet.

Darüber hinaus wurde vor dem Relegationsspiel beim Karlsruher SC am 1. Juni 2015 massiv Pyrotechnik auf der Hamburger Zuschauertribüne abgebrannt. Dabei warfen Gästezuschauer auch mehrere Bengalische Feuer in den Innenbereich des Stadions auf die Tartanbahn. Auch während der Begegnung wurde im Block des Gästeteams massiv Pyrotechnik gezündet, wobei auch Leuchtraketen in Richtung des Spielfeldes abgeschossen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.