Drei Pokalspiele Sperre für Ribamar von 1860

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lucas Ribamar vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist Ribamar bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Ribamar war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte am 9. Februar 2017 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lucas Ribamar vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist Ribamar bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Ribamar war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte am 9. Februar 2017 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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