9000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Nach dem Schlusspfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Darmstadt 98 am 4. August 2013 drangen zahlreiche Zuschauer des Gastvereins in den Innenraum ein. Zudem wurden im Gästeblock Böller abgeschossen und Banden umgeworfen. Darüber hinaus wurde in der 47. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 22. November 2013 im Zuschauerblock der Mönchengladbacher Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Nach dem Schlusspfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Darmstadt 98 am 4. August 2013 drangen zahlreiche Zuschauer des Gastvereins in den Innenraum ein. Zudem wurden im Gästeblock Böller abgeschossen und Banden umgeworfen. Darüber hinaus wurde in der 47. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 22. November 2013 im Zuschauerblock der Mönchengladbacher Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.