15.000 Euro Geldstrafe für Leverkusens Emir Spahic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Emir Spahic vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Spahic hatte in der 89. Minute des Bundesligaspiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und Eintracht Braunschweig am 29. März 2014 den gestreckten rechten Mittelfinger in Richtung zweier Braunschweiger Spieler gezeigt. Da Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) diesen Vorgang auf dem Spielfeld nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben.

Emir Spahic hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Emir Spahic vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Spahic hatte in der 89. Minute des Bundesligaspiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und Eintracht Braunschweig am 29. März 2014 den gestreckten rechten Mittelfinger in Richtung zweier Braunschweiger Spieler gezeigt. Da Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) diesen Vorgang auf dem Spielfeld nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben.

Emir Spahic hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.