1400 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt.

In der 35. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 12. März 2016 lief ein Zuschauer aus dem Tribünenbereich der Heimmannschaft auf das Spielfeld und verließ dieses nach kurzer Zeit wieder.

Darüber hinaus traten Kieler Zuschauer in der 50. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 20. März 2016 von außerhalb an den Magdeburger Block heran und entwendeten dort eine Fahne des Heimteams. Polizei und Ordnerdienst waren aber sofort zur Stelle, holten die Fahne anschließend aus dem Gästeblock heraus und übergaben sie dem Eigentümer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt.

In der 35. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 12. März 2016 lief ein Zuschauer aus dem Tribünenbereich der Heimmannschaft auf das Spielfeld und verließ dieses nach kurzer Zeit wieder.

Darüber hinaus traten Kieler Zuschauer in der 50. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 20. März 2016 von außerhalb an den Magdeburger Block heran und entwendeten dort eine Fahne des Heimteams. Polizei und Ordnerdienst waren aber sofort zur Stelle, holten die Fahne anschließend aus dem Gästeblock heraus und übergaben sie dem Eigentümer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.