2500 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 6. August 2016 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Nebeltöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 6. August 2016 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Nebeltöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.