24.450 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der vierten Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Oktober 2023 warfen Duisburger Zuschauer bei einem Eckball mindestens zwei Becher in Richtung des ausführenden Spielers auf das Spielfeld. In der 67. Spielminute warfen Duisburger Anhänger zudem mindestens zwei Feuerzeuge sowie in der Nachspielzeit mindestens 15 Becher auf das Spielfeld.

Darüber hinaus warfen Duisburger Anhänger in der 67. Minute einen Knallkörper in den Innenraum, dieser detonierte auf Höhe der Torauslinie. Zudem riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der vierten Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 28. Oktober 2023 warfen Duisburger Zuschauer bei einem Eckball mindestens zwei Becher in Richtung des ausführenden Spielers auf das Spielfeld. In der 67. Spielminute warfen Duisburger Anhänger zudem mindestens zwei Feuerzeuge sowie in der Nachspielzeit mindestens 15 Becher auf das Spielfeld.

Darüber hinaus warfen Duisburger Anhänger in der 67. Minute einen Knallkörper in den Innenraum, dieser detonierte auf Höhe der Torauslinie. Zudem riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.