15.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Spielbeginn und in der 32. Minute des DFB-Pokalspiels zwischen dem Chemnitzer FC und Werder Bremen am 28. Oktober 2014 wurden im Bremer Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 23. November 2014 vier Bengalos sowie mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Spielbeginn und in der 32. Minute des DFB-Pokalspiels zwischen dem Chemnitzer FC und Werder Bremen am 28. Oktober 2014 wurden im Bremer Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 23. November 2014 vier Bengalos sowie mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.