50.000 Euro Strafe und 20.000 Euro Auflage für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 20.000 Euro in die Verbesserung der infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Abläufe im Gästesektor des Stadions zu investieren und dies dem DFB-Sportgericht bis zum 30. September 2014 nachzuweisen.

Vor dem Bundesligaspiel bei Hannover 96 am 8. November 2013 kam es durch Teile der Braunschweiger Anhänger zu einem gewaltsamen und unkontrollierten Eindringen in den Gästebereich, wobei ein Ordner verletzt wurde. Darüber hinaus wurde vor und während der Partie im Braunschweiger Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet und teilweise auf den Platz geworfen. Zudem wurden während des Spiels im Gästebereich eine Hannover-Fahne und ein Hannover-Schal verbrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 20.000 Euro in die Verbesserung der infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Abläufe im Gästesektor des Stadions zu investieren und dies dem DFB-Sportgericht bis zum 30. September 2014 nachzuweisen.

Vor dem Bundesligaspiel bei Hannover 96 am 8. November 2013 kam es durch Teile der Braunschweiger Anhänger zu einem gewaltsamen und unkontrollierten Eindringen in den Gästebereich, wobei ein Ordner verletzt wurde. Darüber hinaus wurde vor und während der Partie im Braunschweiger Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet und teilweise auf den Platz geworfen. Zudem wurden während des Spiels im Gästebereich eine Hannover-Fahne und ein Hannover-Schal verbrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.