450 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 wurden aus dem Gästeblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 wurden aus dem Gästeblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.