Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Stuttgart II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels gegen RB Leipzig am 7. März 2014 wurde Schiedsrichter-Assistent Stefan Treiber (Königsbrunn) in einer Spielunterbrechung aus dem Stuttgarter Zuschauerblock mit Bier überschüttet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Stuttgart II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels gegen RB Leipzig am 7. März 2014 wurde Schiedsrichter-Assistent Stefan Treiber (Königsbrunn) in einer Spielunterbrechung aus dem Stuttgarter Zuschauerblock mit Bier überschüttet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.