2880 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2880 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 4. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 19. August 2023 zündeten Rostocker Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände. Durch die starke Rauchbildung musste das Spiel für 40 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2880 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 4. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 19. August 2023 zündeten Rostocker Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände. Durch die starke Rauchbildung musste das Spiel für 40 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.