4000 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verein SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 23. Mai 2015 wurden im Regensburger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Das Spiel musste deshalb von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden in der 85. Minute von Regensburger Zuschauern abermals Rauchbomben und Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verein SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 23. Mai 2015 wurden im Regensburger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Das Spiel musste deshalb von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden in der 85. Minute von Regensburger Zuschauern abermals Rauchbomben und Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.