Zwei Spiele Sperre für Garbuschewski vom Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ronny Garbuschewski vom Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Garbuschewski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Garbuschewski war in der 56. Minute des Drittligaspiels gegen Jahn Regensburg am 1. Februar 2014 von Schiedsrichter Florian Steinberg (Korntal-Münchingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ronny Garbuschewski vom Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Garbuschewski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Garbuschewski war in der 56. Minute des Drittligaspiels gegen Jahn Regensburg am 1. Februar 2014 von Schiedsrichter Florian Steinberg (Korntal-Münchingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.