45.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Im Zweitligaspiel des 1. FC Union Berlin gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September 2013 wurden aus dem Berliner Zuschauerblock mehrfach Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Dabei wurde ein Fürther Spieler von einem Becher am Kopf getroffen, verfehlte ein Feuerzeug nur knapp einen am Boden liegenden Fürther Spieler und den Schiedsrichter. Der zweite Schiedsrichter-Assistent musste kurzzeitig die Seitenlinie verlassen.

Darüber hinaus wurden vor dem DFB-Pokalspiel beim VfL Osnabrück am 25. September 2013 im Berliner Zuschauerblock Leuchtfeuer gezündet, was dazu führte, dass sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Zudem wurden im Berliner Zuschauerblock in der 14. Spielminute und nach Spielende pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Im dritten Fall, der sich im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember 2013 ereignete, wurden in der 61. und 76. Spielminute aus dem Berliner Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Im Zweitligaspiel des 1. FC Union Berlin gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September 2013 wurden aus dem Berliner Zuschauerblock mehrfach Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Dabei wurde ein Fürther Spieler von einem Becher am Kopf getroffen, verfehlte ein Feuerzeug nur knapp einen am Boden liegenden Fürther Spieler und den Schiedsrichter. Der zweite Schiedsrichter-Assistent musste kurzzeitig die Seitenlinie verlassen.

Darüber hinaus wurden vor dem DFB-Pokalspiel beim VfL Osnabrück am 25. September 2013 im Berliner Zuschauerblock Leuchtfeuer gezündet, was dazu führte, dass sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Zudem wurden im Berliner Zuschauerblock in der 14. Spielminute und nach Spielende pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Im dritten Fall, der sich im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember 2013 ereignete, wurden in der 61. und 76. Spielminute aus dem Berliner Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.