11.500 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.500 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel gegen den FC Augsburg am 13. August 2017 wurden im Magdeburger Zuschauerblock mehrere Nebeltöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden ab der 48. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 15. September mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.500 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel gegen den FC Augsburg am 13. August 2017 wurden im Magdeburger Zuschauerblock mehrere Nebeltöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden ab der 48. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 15. September mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.