250 Euro Geldstrafe für Niederkirchens Co-Trainer Tretter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Co-Trainer Steffen Tretter vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

Tretter hatte sich in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitligaspiels 1. FFC Niederkirchen gegen SV Weindorf am 21. April 2014 unsportlich verhalten und geäußert. Daraufhin war er von Schiedsrichterin Sabine Stadler (Fulda) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Co-Trainer Steffen Tretter vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

Tretter hatte sich in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitligaspiels 1. FFC Niederkirchen gegen SV Weindorf am 21. April 2014 unsportlich verhalten und geäußert. Daraufhin war er von Schiedsrichterin Sabine Stadler (Fulda) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.