Zwei Pokalspiele Sperre für Fürths Pinter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Adam Pinter vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist Pinter bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Pinter war in der 18. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 8. Februar 2017 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Adam Pinter vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist Pinter bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Pinter war in der 18. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 8. Februar 2017 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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