Drei Spiele Sperre für Münsters Siegert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Siegert vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Siegert bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Siegert war in der 58. Minute des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 26. April 2014 von Schiedsrichter Alexander Sather (Grimma) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Siegert vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Siegert bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Siegert war in der 58. Minute des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 26. April 2014 von Schiedsrichter Alexander Sather (Grimma) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.