22.500 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro belegt. Bis zu 7500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere für Investitionen in die Kameratechnik im Stadion, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Lübeck am 19. August 2016 und vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 26. September 2016 wurde im Hamburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden aus dem Hamburger Zuschauerbereich während der Zweitligapartien gegen Arminia Bielefeld am 10. September 2016 und gegen den TSV 1860 München am 22. September 2016 Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro belegt. Bis zu 7500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere für Investitionen in die Kameratechnik im Stadion, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Lübeck am 19. August 2016 und vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 26. September 2016 wurde im Hamburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden aus dem Hamburger Zuschauerbereich während der Zweitligapartien gegen Arminia Bielefeld am 10. September 2016 und gegen den TSV 1860 München am 22. September 2016 Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###