20.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 6. Dezember 2013 wurde im Mainzer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt. Auch nach dem Tor der Mainzer zum 1:1 wurde erneut Pyrotechnik im Mainzer Zuschauerblock entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 6. Dezember 2013 wurde im Mainzer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt. Auch nach dem Tor der Mainzer zum 1:1 wurde erneut Pyrotechnik im Mainzer Zuschauerblock entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.