2000 Euro Geldstrafe für Stefan Wächter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torwarttrainer Stefan Wächter vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Wächter hatte sich im Rahmen des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 30. April 2017 unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Timo Gerach (Landau) verhalten und geäußert.

Wächter hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torwarttrainer Stefan Wächter vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Wächter hatte sich im Rahmen des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 30. April 2017 unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Timo Gerach (Landau) verhalten und geäußert.

Wächter hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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