2500 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 12. März 2017 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet und teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 12. März 2017 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet und teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.