4000 Euro Geldstrafe für den SV Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der zehnten Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 3. August 2014 wurden aus dem Darmstädter Zuschauerblock Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen. Dadurch musste die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der zehnten Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 3. August 2014 wurden aus dem Darmstädter Zuschauerblock Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen. Dadurch musste die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.