Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Wacker Burghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim Halleschen FC am 10. Mai 2014 wurden im Burghausener Zuschauerblock mehrere Rauchkörper abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Wacker Burghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim Halleschen FC am 10. Mai 2014 wurden im Burghausener Zuschauerblock mehrere Rauchkörper abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.