3000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen Holstein Kiel am 19. November 2016 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Darüber hinaus kletterten Chemnitzer Anhänger nach dem Drittligaspiel bei Preußen Münster am 2. Dezember 2016 über den Zaun in den Innenbereich des Stadions, wo es zu tätlichen Auseinandersetzungen mit Kräften des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei kam. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen Holstein Kiel am 19. November 2016 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Darüber hinaus kletterten Chemnitzer Anhänger nach dem Drittligaspiel bei Preußen Münster am 2. Dezember 2016 über den Zaun in den Innenbereich des Stadions, wo es zu tätlichen Auseinandersetzungen mit Kräften des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei kam. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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