13.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem DFB-Pokalspiel bei Arminia Bielefeld am 12. August 2023 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände. Zudem warf ein Bochumer Zuschauer in der zwölften Spielminute einen Bierbecher in Richtung eines Bielefelder Spielers, ohne diesen zu treffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem DFB-Pokalspiel bei Arminia Bielefeld am 12. August 2023 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände. Zudem warf ein Bochumer Zuschauer in der zwölften Spielminute einen Bierbecher in Richtung eines Bielefelder Spielers, ohne diesen zu treffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.