40.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 20. Dezember 2023 brannten Heidenheimer Anhänger mindestens neun pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus entzündeten sie in der 46. Minute zwei Feuerwerksbatterien, deren jeweils über 100 Feuerblitze und -kugeln über dem Rasen aufgingen. Die Begegnung musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 20. Dezember 2023 brannten Heidenheimer Anhänger mindestens neun pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus entzündeten sie in der 46. Minute zwei Feuerwerksbatterien, deren jeweils über 100 Feuerblitze und -kugeln über dem Rasen aufgingen. Die Begegnung musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.