Innenraumverbot und Geldstrafe für Schwabl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manfred Schwabl, den Präsidenten des Drittligisten SpVgg Unterhaching, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Der viermalige Nationalspieler hat dem Richterspruch bereits zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig und kommt schon am Mittwoch beim Unterhachinger Nachholspiel gegen Energie Cottbus (Anstoß 19 Uhr) zum Tragen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es dem Beschuldigten nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Funktionär darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schwabl war in der 14. Minute des Drittligaspiels gegen Wehen Wiesbaden am 15. Februar 2019 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) aus dem Innenraum verwiesen worden, nachdem der bereits zuvor ermahnte Präsident wieder aus der Coaching-Zone gelaufen und das Schiedsrichter-Team abermals verbal angegangen war. Zudem schob Schwabl den Arm des Unparteiischen weg und ignorierte in der Folgezeit zunächst den ausgesprochenen Verweis, bis der Schiedsrichter später das Spiel unterbrach und ihn erneut aus dem Innenraum schickte.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manfred Schwabl, den Präsidenten des Drittligisten SpVgg Unterhaching, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Der viermalige Nationalspieler hat dem Richterspruch bereits zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig und kommt schon am Mittwoch beim Unterhachinger Nachholspiel gegen Energie Cottbus (Anstoß 19 Uhr) zum Tragen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es dem Beschuldigten nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Funktionär darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schwabl war in der 14. Minute des Drittligaspiels gegen Wehen Wiesbaden am 15. Februar 2019 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) aus dem Innenraum verwiesen worden, nachdem der bereits zuvor ermahnte Präsident wieder aus der Coaching-Zone gelaufen und das Schiedsrichter-Team abermals verbal angegangen war. Zudem schob Schwabl den Arm des Unparteiischen weg und ignorierte in der Folgezeit zunächst den ausgesprochenen Verweis, bis der Schiedsrichter später das Spiel unterbrach und ihn erneut aus dem Innenraum schickte.