3000 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 4. April 2014 wurde vor der Ausführung eines Eckstoßes aus dem Paderborner Sitzplatzblock ein Plastikbecher in Richtung eines Gästespielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 4. April 2014 wurde vor der Ausführung eines Eckstoßes aus dem Paderborner Sitzplatzblock ein Plastikbecher in Richtung eines Gästespielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.