Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Almog Cohen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Almog Cohen vom Zweitligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Cohen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Cohen war in der Nachspielzeit des Ingolstädter Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 25. Oktober 2013 von Schiedsrichter Tobias Christ (Münchweiler) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Almog Cohen vom Zweitligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Cohen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Cohen war in der Nachspielzeit des Ingolstädter Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 25. Oktober 2013 von Schiedsrichter Tobias Christ (Münchweiler) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.