6000 Euro Geldstrafe für den FC Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 17. April 2014 wurden im Cottbuser Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde wenige Minuten nach Spielende durch Cottbuser Zuschauer ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 17. April 2014 wurden im Cottbuser Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde wenige Minuten nach Spielende durch Cottbuser Zuschauer ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.