Sportgericht bestätigt Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro für den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen heute in mündlicher Verhandlung bestätigt. Damit folgte das Gremium unter Vorsitz von Stephan Oberholz in Frankfurt dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil des Sportgerichts vom 19. September 2013.

Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 waren im Erfurter Zuschauerblock jeweils Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt worden. Darüber hinaus waren in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld geflogen, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde.

Gegen das Urteil des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro für den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen heute in mündlicher Verhandlung bestätigt. Damit folgte das Gremium unter Vorsitz von Stephan Oberholz in Frankfurt dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil des Sportgerichts vom 19. September 2013.

Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 waren im Erfurter Zuschauerblock jeweils Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt worden. Darüber hinaus waren in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld geflogen, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde.

Gegen das Urteil des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.