6000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 63. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 26. Juli 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurde während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 17. August 2015 mehrfach Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 63. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 26. Juli 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurde während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 17. August 2015 mehrfach Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.