249.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 249.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 82.900 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2023 zu erbringen.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 4. März 2023 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit zündeten sie zudem mindestens 30 Blinker. Bis zum Abpfiff folgten noch fünf weitere Bengalische Feuer.

Darüber hinaus entfachten Stuttgarter Anhänger vor dem DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg am 5. April 2023 neun Bengalische Feuer. Während der Partie zündeten sie weitere 155 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 249.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 82.900 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2023 zu erbringen.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 4. März 2023 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit zündeten sie zudem mindestens 30 Blinker. Bis zum Abpfiff folgten noch fünf weitere Bengalische Feuer.

Darüber hinaus entfachten Stuttgarter Anhänger vor dem DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg am 5. April 2023 neun Bengalische Feuer. Während der Partie zündeten sie weitere 155 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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