Das DFB-Sportgericht hat Drittligist SSV Jahn 2000 Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim SV Wacker Burghausen am 25. März 2014 wurden im Regensburger Zuschauerblock an zwei Stellen Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das DFB-Sportgericht hat Drittligist SSV Jahn 2000 Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim SV Wacker Burghausen am 25. März 2014 wurden im Regensburger Zuschauerblock an zwei Stellen Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.