14.700 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 16. September 2023 zündeten Lübecker Zuschauer 40 Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 16. September 2023 zündeten Lübecker Zuschauer 40 Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.