6000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei der TSG Balingen am 12. August 2023 in Reutlingen zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens sechs Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei der TSG Balingen am 12. August 2023 in Reutlingen zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens sechs Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.