2250 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 14. Oktober 2022 warfen beziehungsweise schossen Hallenser Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände über ein Netz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 14. Oktober 2022 warfen beziehungsweise schossen Hallenser Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände über ein Netz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.