18.900 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.900 Euro belegt.

Vor und während der Zweitligapartie bei Arminia Bielefeld am 9. April 2023 brannten Düsseldorfer Zuschauer zehn Bengalische Feuer und sieben Rauchkörper ab. Des Weiteren zündete ein Düsseldorfer Zuschauer in der 12. Minute einen Knallkörper direkt hinter dem Tor, woraufhin der Bielefelder Torhüter behandelt werden musste und das Spiel für anderthalb Minuten unterbrochen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.900 Euro belegt.

Vor und während der Zweitligapartie bei Arminia Bielefeld am 9. April 2023 brannten Düsseldorfer Zuschauer zehn Bengalische Feuer und sieben Rauchkörper ab. Des Weiteren zündete ein Düsseldorfer Zuschauer in der 12. Minute einen Knallkörper direkt hinter dem Tor, woraufhin der Bielefelder Torhüter behandelt werden musste und das Spiel für anderthalb Minuten unterbrochen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.