30.000 Euro Strafe und 10.000 Euro Auflage für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2014 nachzuweisen ist.

Die Zweitligapartie zwischen dem FC Ingolstadt und 1860 München am 14. Februar 2014 war von Schiedsrichter Christian Fischer (Hemer) in der 69. Minute für zwölf Minuten unterbrochen worden, nachdem aus dem Münchner Zuschauerblock eine große Anzahl von Gegenständen wie Feuerzeuge und Münzen in Richtung Ingolstädter Spieler und des Unparteiischen geworfen worden waren.

Bereits in der 55. Minute war die Begegnung kurz unterbrochen worden, nachdem im Münchner Zuschauerblock wie zuvor schon Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet und ein Bengalo auf das Spielfeld geworfen worden waren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2014 nachzuweisen ist.

Die Zweitligapartie zwischen dem FC Ingolstadt und 1860 München am 14. Februar 2014 war von Schiedsrichter Christian Fischer (Hemer) in der 69. Minute für zwölf Minuten unterbrochen worden, nachdem aus dem Münchner Zuschauerblock eine große Anzahl von Gegenständen wie Feuerzeuge und Münzen in Richtung Ingolstädter Spieler und des Unparteiischen geworfen worden waren.

Bereits in der 55. Minute war die Begegnung kurz unterbrochen worden, nachdem im Münchner Zuschauerblock wie zuvor schon Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet und ein Bengalo auf das Spielfeld geworfen worden waren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.