Sportgericht bestätigt Sperre für Börner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Strafe für Julian Börner vom Drittligisten Arminia Bielefeld bestätigt. Damit bleibt es bei drei Spielen Sperre wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner, welche das Sportgericht bereits im vorangegangenen Einzelrichter-Urteil vom 1. Oktober ausgesprochen und auch der DFB-Kontrollausschuss in der Sitzung beantragt hatte.

Nach der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus erläuterte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Urteilsfindung: "Im Anschluss an die Beweisaufnahme ging das Sportgericht von einem rücksichtslosen Einsatz des Spielers aus, der grundsätzlich mit der Mindeststrafe von zwei Spielen Sperre für ein rohes Spiel hätte geahndet werden können. Straferschwerend kam allerdings hinzu, dass Julian Börner in den letzten eineinhalb Jahren bereits dreimal wegen eines rohen Spiels sanktioniert werden musste. Daher wurde das Strafmaß erhöht, was der ständigen DFB-Rechtsprechung entspricht."

Börner war in der 64. Minute des Drittliga-Spiels bei Energie Cottbus am 28. September 2014 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Strafe für Julian Börner vom Drittligisten Arminia Bielefeld bestätigt. Damit bleibt es bei drei Spielen Sperre wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner, welche das Sportgericht bereits im vorangegangenen Einzelrichter-Urteil vom 1. Oktober ausgesprochen und auch der DFB-Kontrollausschuss in der Sitzung beantragt hatte.

Nach der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus erläuterte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Urteilsfindung: "Im Anschluss an die Beweisaufnahme ging das Sportgericht von einem rücksichtslosen Einsatz des Spielers aus, der grundsätzlich mit der Mindeststrafe von zwei Spielen Sperre für ein rohes Spiel hätte geahndet werden können. Straferschwerend kam allerdings hinzu, dass Julian Börner in den letzten eineinhalb Jahren bereits dreimal wegen eines rohen Spiels sanktioniert werden musste. Daher wurde das Strafmaß erhöht, was der ständigen DFB-Rechtsprechung entspricht."

Börner war in der 64. Minute des Drittliga-Spiels bei Energie Cottbus am 28. September 2014 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.