2500 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Während der Drittliga-Meisterschaftsspiele gegen den Chemnitzer FC am 2. November 2013, bei Borussia Dortmund II am 9. November 2013, gegen den SV Darmstadt 98 am 22. November 2013 und gegen den 1. FC Saarbrücken am 7. Dezember 2013 wurde im Erfurter Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Die Partie in Dortmund musste wegen entsprechender Vorkommnisse für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Während der Drittliga-Meisterschaftsspiele gegen den Chemnitzer FC am 2. November 2013, bei Borussia Dortmund II am 9. November 2013, gegen den SV Darmstadt 98 am 22. November 2013 und gegen den 1. FC Saarbrücken am 7. Dezember 2013 wurde im Erfurter Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Die Partie in Dortmund musste wegen entsprechender Vorkommnisse für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.