Zwei Spiele Sperre für Würzburger Schoppenhauer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Clemens Schoppenhauer vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schoppenhauer bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schoppenhauer war in der 14. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 1. August 2015 von Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Clemens Schoppenhauer vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schoppenhauer bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schoppenhauer war in der 14. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 1. August 2015 von Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.