2700 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 2700 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 16. April 2022 wurden im Meppener Zuschauerblock zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Darüber hinaus lief in der 71. Minute der Drittligapartie gegen den FC Würzburger Kickers am 30. April 2022 ein Meppener Anhänger auf das Spielfeld. Daraufhin musste das Spiel kurz unterbrochen werden. Unmittelbar nach Spielende lief eine weitere Person auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 2700 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 16. April 2022 wurden im Meppener Zuschauerblock zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Darüber hinaus lief in der 71. Minute der Drittligapartie gegen den FC Würzburger Kickers am 30. April 2022 ein Meppener Anhänger auf das Spielfeld. Daraufhin musste das Spiel kurz unterbrochen werden. Unmittelbar nach Spielende lief eine weitere Person auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.