5000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den zukünftigen Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen Kickers Offenbach am 27. Mai 2015 wurden im Magdeburger Zuschauerblock große Mengen an Pyrotechnik gezündet. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um vier Minuten. Zudem wurden aus dem Zuschauerblock in der 23. Minute zahlreiche Gegenstände in den Innenraum in die Richtung der Eckfahne geworfen.

Darüber hinaus zerstörten Magdeburger Zuschauer in der 34. Minute des Relegationsspiels in Offenbach am 31. Mai 2015 zwei Zaunelemente zwischen dem Zuschauerbereich und dem Innenraum. Nach dem Spiel wurden im Zuschauerblock außerdem bengalische Feuer und einige Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den zukünftigen Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen Kickers Offenbach am 27. Mai 2015 wurden im Magdeburger Zuschauerblock große Mengen an Pyrotechnik gezündet. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um vier Minuten. Zudem wurden aus dem Zuschauerblock in der 23. Minute zahlreiche Gegenstände in den Innenraum in die Richtung der Eckfahne geworfen.

Darüber hinaus zerstörten Magdeburger Zuschauer in der 34. Minute des Relegationsspiels in Offenbach am 31. Mai 2015 zwei Zaunelemente zwischen dem Zuschauerbereich und dem Innenraum. Nach dem Spiel wurden im Zuschauerblock außerdem bengalische Feuer und einige Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.