62.000 Euro Geldstrafe für den BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 18. Dezember 2018 wurden im Dortmunder Zuschauerblock 36 Bengalische Feuer abgebrannt. Der Anpfiff verzögerte sich deshalb um eineinhalb Minuten. Zudem wurden in der ersten Spielminute mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände und in der 82. Spielminute ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 18. Dezember 2018 wurden im Dortmunder Zuschauerblock 36 Bengalische Feuer abgebrannt. Der Anpfiff verzögerte sich deshalb um eineinhalb Minuten. Zudem wurden in der ersten Spielminute mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände und in der 82. Spielminute ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.