10.000 Euro Geldstrafe für Dortmunds Trainer Jürgen Klopp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Klopp, den Trainer des Bundesligisten Borussia Dortmund, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Klopp war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels zwischen Borussia Dortmund und Borussia Mönchengladbach am 15. März 2014 zum Vierten Offiziellen Christoph Bornhorst gelaufen und hatte diesen angeschrien. Daraufhin war er aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

[mm]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Klopp, den Trainer des Bundesligisten Borussia Dortmund, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Klopp war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels zwischen Borussia Dortmund und Borussia Mönchengladbach am 15. März 2014 zum Vierten Offiziellen Christoph Bornhorst gelaufen und hatte diesen angeschrien. Daraufhin war er aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.