Teilausschluss der Zuschauer, Geldstrafe und Auflage für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen der laufenden Saison zu einem Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Deshalb sind beim nächsten Heimspiel am 17. April 2014, 18.30 Uhr, gegen den FC St. Pauli die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) zu schließen.

Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen und erhält die Auflage, einen portablen Teleskoptunnel zum Schutz der Spieler, Schiedsrichter und Verantwortlichen beim Betreten und Verlassen des Spielfeldes im Blockbereich H zu errichten. Die Umsetzung dieser Auflage muss dem DFB spätestens eine Woche vor dem ersten Pflichtspiel der neuen Saison 2014/2015 nachgewiesen werden.

Nach Abpfiff des Zweitligaheimspiels gegen den TSV 1860 München am 26. März 2014 waren aus dem Cottbuser Zuschauerblock Feuerzeuge und gefüllte Bierbecher in Richtung des Schiedsrichter-Teams um Christian Bandurski (Oberhausen) geworfen worden, als dieses gerade das Spielfeld verließ. Dabei wurde Schiedsrichter-Assistent Stefan Glasmacher (Alsdorf) von einer Münze am Oberschenkel getroffen.

Zu einem ähnlichen Vorfall kam es nach dem Zweitligaheimspiel gegen Dynamo Dresden am 4. April 2014 beim Verlassen des Spielfeldes, als das Schiedsrichterteam um Günter Perl (Pullach) aus dem Cottbuser Zuschauerbereich mit Feuerzeugen und Geldstücken beworfen wurde. Trotz der von mehreren Ordnern zum Schutz aufgespannten Regenschirme wurde Schiedsrichter-Assistent Thomas Stein (Weibersbrunn) dabei von einem kleinen harten Gegenstand am Kopf getroffen und ging zu Boden. Er erlitt eine blutende Platzwunde, die ärztlich versorgt werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen der laufenden Saison zu einem Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Deshalb sind beim nächsten Heimspiel am 17. April 2014, 18.30 Uhr, gegen den FC St. Pauli die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) zu schließen.

Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen und erhält die Auflage, einen portablen Teleskoptunnel zum Schutz der Spieler, Schiedsrichter und Verantwortlichen beim Betreten und Verlassen des Spielfeldes im Blockbereich H zu errichten. Die Umsetzung dieser Auflage muss dem DFB spätestens eine Woche vor dem ersten Pflichtspiel der neuen Saison 2014/2015 nachgewiesen werden.

Nach Abpfiff des Zweitligaheimspiels gegen den TSV 1860 München am 26. März 2014 waren aus dem Cottbuser Zuschauerblock Feuerzeuge und gefüllte Bierbecher in Richtung des Schiedsrichter-Teams um Christian Bandurski (Oberhausen) geworfen worden, als dieses gerade das Spielfeld verließ. Dabei wurde Schiedsrichter-Assistent Stefan Glasmacher (Alsdorf) von einer Münze am Oberschenkel getroffen.

Zu einem ähnlichen Vorfall kam es nach dem Zweitligaheimspiel gegen Dynamo Dresden am 4. April 2014 beim Verlassen des Spielfeldes, als das Schiedsrichterteam um Günter Perl (Pullach) aus dem Cottbuser Zuschauerbereich mit Feuerzeugen und Geldstücken beworfen wurde. Trotz der von mehreren Ordnern zum Schutz aufgespannten Regenschirme wurde Schiedsrichter-Assistent Thomas Stein (Weibersbrunn) dabei von einem kleinen harten Gegenstand am Kopf getroffen und ging zu Boden. Er erlitt eine blutende Platzwunde, die ärztlich versorgt werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.