40.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 23. Oktober 2022 kam es im Schalker Zuschauerbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schalker Anhängern und der Polizei, bei denen Polizisten mit Schlägen und Tritten angegriffen wurden. Hierbei wurden ein Polizist schwer und weitere Personen leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 23. Oktober 2022 kam es im Schalker Zuschauerbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schalker Anhängern und der Polizei, bei denen Polizisten mit Schlägen und Tritten angegriffen wurden. Hierbei wurden ein Polizist schwer und weitere Personen leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.